Einladung zur außerordentlichen Generalversammlung
TAGESORDNUNG:
1. Begrüßung durch den Obmann
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
3. Genehmigung der Tagesordnung
4. Beitritt ASVÖ
5. Statutenänderung §4
6. MG-Beitragserhöhung
7. Allfälliges
Anträge zur Tagesordnung der Generalversammlung sind mindestens sieben Tage (bis 10.04.2024) vor dem Termin der Generalversammlung beim Vorstand schriftlich einzureichen.
Bei der Generalversammlung sind alle Mitglieder teilnahmeberechtigt. Stimmberechtigt sind jugendliche.-, ordentliche.- und Ehrenmitglieder, sowie außerordentliche Mitglieder die einen erhöhten Mitgliedsbeitrag bezahlen.
Das Stimmrecht gilt ab der Vollendung des 16. Lebensjahres. Jedes Mitglied hat eine Stimme.
Die Generalversammlung ist bei Anwesenheit von einem Drittel der stimmberechtigten Mitglieder beschlussfähig. Ist die Generalversammlung zur festgesetzten Stunde nicht beschlussfähig, ist die Generalversammlung eine halbe Stunde später mit derselben Tagesordnung abzuhalten, die ohne Rücksicht auf die Anzahl der Erschienenen beschlussfähig ist.
Wir würden uns freuen, viele Mitglieder bei der diesjährigen Generalversammlung begrüßen zu dürfen!
Mit sportlichen Grüßen
Der Vorstand des SK Breitenfurt